Politische Partizipation Jugendlicher in Halle

Sich aussuchen zu können, wen man in den Landtag oder die Bundesregierung wählt, ist ein Privileg, welches auch in unserem Land hart erkämpft werden musste. Denn es war nicht immer so, dass alle gleichberechtigt wählen gehen durften. So wurde bspw. erst 1918 das Frauenwahlrecht in Deutschland eingeführt. Kinder und Jugendliche, die das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, dürfen bis heute nicht ihre Stimme abgeben. Außer vielleicht in Bremen, die im Mai das Wahlalter von 21 auf 16 Jahre runter gesetzt haben. Welche Gründe sprechen eigentlich dagegen, junge Menschen auch an der Wahl teilhaben zu lassen? Ist „wählen gehen“ die einzige Möglichkeit sich politisch zu engagieren? Welche anderen Möglichkeiten gibt es z. B. in Halle dazu? Das und Einiges mehr, haben wir den frisch gewählten Kinder- und Jugendschutzbeauftragten unserer Stadt, Mirko Petrick, gefragt.

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