Idealtypischer Weise ist eine Hochschule in ein Raum, in dem alle Menschen, die dort lehren, forschen oder gelehrt werden, die uneingeschränkte Möglichkeit auf freie Entfaltung haben. Eine Hochschule wäre in diesem Idealbild frei von Diskriminierung, Dogmatisierung oder Belästigung.
Der Blick in die Realität, und in diesem Fall nach Halle, zeigt aber, dass die Martin Luther Universität nicht in jedem Fall einer solchen Vorstellung entspricht.
Vor fast zwei Jahren haben einige Studentinnen der Uni Beschwerde gegen einen Dozenten wegen sexueller Belästigung eingelegt. Was folgte, war ein langer Prozess Verwaltungsangelegenheiten und Gerichtsurteilen, die schlussendlich klar gemacht haben, dass Studierende an der MLU nicht unbedingt unter den Schutz des sogenannten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes fallen, die als Grundlage für die Kündigung des entsprechenden Dozenten galt. Das Gesetz, kurz AGG gelte laut dem Arbeitsgericht Halle nur für Beschäftigte. Kurze Zeit später äußerte sich deswegen auch der Studierendenrat der MLU und kritisierte genau diese rechtliche Ungleichstellung Aus diesem Grund hat der Studierendenrat sich auch heute morgen in Magdeburg eingefunden um dort vor dem Landtag zu sprechen. Wir haben uns mit Norman vom Studierendenrat über den heutigen Tag unterhalten. Er erklärt zunächst, worum es bei dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geht und welche Probleme es an der MLU damit gab.
Mehr Infos zum aktuellen Fall sexueller Belästigung an der MLU gibt es hier
Ein Beitrag in dem sowohl Opfer, als auch das Bündnis gegen sexuelle Diskriminierung zu Wort kommen findet sich hier
Download: StuRa spricht vor dem Landtag in Magdeburg