Vor einigen Jahren hat ein kanadischer Wissenschaftler einen Aufsatz über sein Leben in den 60er Jahren im Internet veröffentlicht. Einige Wochen später wollte er dann kurz in die USA einreisen um einen Freund vom Flughafen abzuholen. Am Grenzübergang kontrollierte ihn ein Polizeibeamter. Nach einigen Minuten Wartezeit kam der Beamte zurück und dem Wissenschaftler wurde es auf Lebenszeit verboten in die Vereinigten Staaten einzureisen. Der Beamte hatte im Internet den Aufsatz gefunden und über den Drogenkonsum des Mannes vor über 40 Jahren gelesen. Dieser Vorfall zeigt viele Kritikpunkte an der modernen Datensammelwut auf. Nicht nur freiwillig hochgeladene Information bietet in dieser Zeit ein großes Gefahrenpotential. Auch die sogenannten „Personengebundenen Hinweise“ des Bundeskriminalamtes haben im Jahr 2014 ein schier unermessliches Ausmaß erreicht. Daten, die angeblich zum Selbstschutz der BeamtInnen dienen sollen, sind massenhaft in Registern des BKA eingespeichert. 21.503 Datensätze hat das BKA allein über in Sachsen-Anhalt lebende Personen gesammelt. Diese Datensätze umfassen neben tatsächlichen Straftaten auch Hinweise aus einem sogenannten „Anfangsverdacht“. In Kategorien wie „Betäubungsmittelnutzer“ oder „Geisteskrank“ oder „Ansteckungsgefahr“ ordne das BKA diese Daten dann ein. Ergeben hat all das eine Anfrage der Oppositionsparteien an die Landesregierung in Sachsen-Anhalt.
Wir sprachen dazu mit der Linke-Innenexpertin Henriette Quade. Zunächst erklärt sie, was personengebundene Daten sind.