Halle wird wegen Baumfällungen angezeigt

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder hat Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen §§ 26 und 37 des Bundesnaturschutzgesetzes gegen die Oberbürgermeisterin der Stadt Halle erstattet. Begründung: Ende Februar 2011 hat die Stadt Halle (Saale) im Landschaftsschutzgebiet Saaletal entlang der Saale zwischen der Genzmer Brücke und der Karl-Meseberg-Brücke die Fällung einer Baumallee von mindestens 75 Pappeln sowie zahlreicher anderer Gehölze vorgenommen. Dieser massive Eingriff hat in dem Gebiet zu einer fast hundertprozentigen Zerstörung der Gehölzvegetation beigetragen und somit zur Vernichtung der Natur als Lebensraum von Tieren und Pflanzen. Anerkannte Naturschutzverbände hätten im Vorfeld zu Rate gezogen werden müssen. Das ist allerdings nicht passiert. Darüber sprach Sindy mit dem Vorsitzenden des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder Andreas Liste.

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