Informationsfreiheit in Sachsen-Anhalt

Nicht nur JournalistInnen sind auf Informationen von öffentlichen Stellen angewiesen. Viele Bürgerinitiativen, die sich für eine Sache engagieren brauchen die dafür notwendige Information. Bei heiklen und strittigen Themen kommt es dann schon einmal vor, dass sich Ämter und Behörden sehr viel Zeit lassen, um die gewünschten Informationen herauszugeben. Oder sie verweigern ganz einfach die Herausgabe. Das Informationszugangsgesetz in Sachsen-Anhalt soll dieses Ungleichgewicht von informationeller Macht ausgleichen. Laut diesem Gesetz sind öffentliche Stellen dazu verpflichtet Auskunft zu geben und Informationen für alle Interessierenden bereit zu stellen. Ende März hat der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt seinen 2. Tätigkeitsbericht vorgelegt. Wir haben mit ihn darüber gesprochen.

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